Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe Kinder/Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige
Eltern können für sich und ihre Kinder Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn das Wohl des Kindes oder Jugendlichen nicht sichergestellt ist. Gleiches gilt eingeschränkt für junge Erwachsene.
Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung und Hilfe für junge Volljährige sind Hilfen, die im Sozialgesetzbuch VIII/KJSG verankert sind.
Die Beratungsangebote der Erziehungs- und Familienberatungsstellen sowie der Jugend- und Familienhilfe können ohne Antrag kostenlos in Anspruch genommen werden. Für die Kostenübernahme der sonstigen Hilfeangebote muss ein Antrag beim Jugendamt der Stadt Bielefeld gestellt werden – https://www.bielefeld.de/jugendamt
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